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Neuordnung der Ausbildungsberufe

Neugeordnete handwerkliche Elektroberufe treten am 1. August in Kraft

Am 1. August 2021 tritt die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erlassene Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in handwerklichen Elektroberufen in Kraft. Abgelöst werden damit die derzeit geltenden Ausbildungsordnungen.

Die bisherigen Ausbildungsberufsbilder wurden überarbeitet und an den Anforderungen in einem modernen Elektrobetrieb angepasst. Zudem wurde der Ausbildungsberuf Elektroniker/-in für Gebäudesystemintegration neu geschaffen. Die Ausbildungsberufe „Systemelektroniker/-in“ sowie Elektroniker/-in FR Informations- und Telekommunikationstechnik sind weggefallen.

Künftig ist eine Berufsausbildung in folgenden Berufen möglich:

  • Elektroniker/-in FR: Energie- und Gebäudetechnik
  • Elektroniker/-in FR: Automatisierungs- und Systemtechnik
  • Elektroniker/-in für Gebäudesystemintegration
  • Elektroniker/-in für Maschinen- und Antriebstechnik
  • Informationselektroniker/-in

Eine kurze Übersicht der wesentlichen Ausbildungsinhalte in den einzelnen Berufen finden Sie im Downloadbereich. Den kompletten Verordnungstext finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufliche Bildung.

Die Ausbildungszeit beträgt in allen genannten Ausbildungsberufen 3,5 Jahre. Der Ausbildungsberuf „Informationselektroniker/-in“ ist künftig ein Monoberuf; d. h. die bisherigen Schwerpunkte der Berufsausbildung (Bürosystemtechnik bzw. Geräte und Systemtechnik) sind weggefallen. Zudem wird die Gesellenprüfung in diesem Beruf künftig auch in gestreckter Form (Teil l und Teil ll) durchgeführt.

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil l der Prüfung in allen Elektroberufen – wie bisher auch mit 30% und Teil ll der Prüfung mit 70% gewichtet.

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten der Verordnung bestehen, können die bisherigen Vorschriften weiter angewandt werden.

Darüber hinaus wurden die folgenden Ausbildungsberufe modernisiert: Brauer und Mälzer, Fahrzeuginterieur-Mechaniker, Friseur sowie Maler und Lackierer. Beim Ausbildungsberuf Maler und Lackierer wurde die Zahl der Fachrichtungen von drei auf fünf ausgeweitet. Neu dazu kamen „Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik“ sowie „Ausbautechnik und Oberflächengestaltung“. Hier werden Kompetenzen im Bereich der energetischen Sanierung vermittelt. „Ausbautechnik und Oberflächengestaltung“ richtet sich an Betriebe, die sich auf Putz-, Stuck-, Trockenbau- oder Verglasungsarbeiten spezialisiert haben. Alle neuen Rahmenlehrpläne können unter kmk.org im Bereich „Duale Berufsausbildung“ heruntergeladen werden.

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Thorsten Requadt

Abteilungsleiter Ausbildung

Am Altenhof 15

67655 Kaiserslautern

Tel. 0631 3677-234

Fax 0631 3677-265

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