Novemberhilfe: Wirtschaftshilfen für Selbstständige und Unternehmen
Antragstellung und Abschlagszahlung
Die Beantragung der Novemberhilfe ist seit Mittwoch 25. November 2020 möglich. Die Auszahlungen der Abschlagszahlung sollen bereits kurz nach der Einreichung des Antrags starten, das heißt noch im November 2020. Erste Abschlagszahlungen sind bereits ausgezahlt worden.
Hier einige Infos zum Inhalt:
Zuschüsse für direkt betroffene Unternehmen, auch für Bäckereien und Konditoren mit Café-Bereich.
• bis zu 75 Prozent vom Umsatz im November 2019
Es handelt sich um Zuschüsse für indirekt betroffene Unternehmen, die
• mind. 80 Prozent Umsatzeinbruch in November 2020 haben
• und 80 Prozent ihrer Umsätze bei direkt betroffenen Unternehmen erwirtschaften
Die Antragstellung ist elektronisch durch Steuerberater über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich.
Ausnahme: Soloselbstständige mit Förderhöchstsatz von 5.000 Euro
Diese sind direkt antragsberechtigt. Hierzu ist erforderlich:
• ELSTER-Zertifikat
• Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei auf ELSTER-Portal
Die Abschlagszahlungen sollen voraussichtlich ab Ende November bereits gezahlt werden für:
• Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro
• andere Unternehmen eine Abschlagszahlung von bis zu 10.000 Euro
- Identität von Antragstellenden wird überprüft
Details zur Novemberhilfe und aktuelle Informationen finden Sie hier.
FAQ-Liste zu den Novemberhilfen finden Sie hier.
Geschäftsbereichsleiter Betriebsberatung und Gewerbeförderung
Tel. 0631 3677-109
Fax 0631 3677-263
Beratungs- und Servicecenter
Tel. 0621 53824-81
Fax 0621 53824-87