Perspektiven im Handwerk
Zugangsvoraussetzungen
Es gibt keine formalen Zugangsvoraussetzungen. Das heißt: Chancen für Jugendliche ohne Hauptschulabschluss bis zum Hochschulabsolventen. Die Auszubildenden werden individuell in Betrieb, Berufsschule und überbetrieblichen Lehrgängen gefördert. Zudem kann die Lehrzeit entsprechend den Qualifikationen verkürzt werden (bereits bei Lehrbeginn oder durch eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung).
Abschlüsse
Die Lehre schließt in der Regel mit der Gesellenprüfung ab. Das Abschlusszeugnis der Berufsschule schließt dabei den Hauptschulabschluss ein.
Eine erfolgreiche Gesellenprüfung schließt den qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) ein, wenn zudem das Abschlusszeugnis der Berufsschule einen Notendurchschnitt von 3,0 aufweist und ein mindestens fünfjähriger Fremdsprachenunterricht nachgewiesen wird.
Beruflicher Aufstieg
Neben zunehmend günstigeren Beschäftigungschancen bietet eine abgeschlossene Handwerkslehre auch attraktive berufliche Aufstiegsmöglichkeiten. Dies sind fachgebundene oder überfachliche Fortbildungsprüfungen (z. B. „Kfz-Servicetechniker“ oder „Betriebswirt des Handwerks“) und insbesondere die traditionelle Meisterprüfung. Sie wird in den vier Bereichen Fachpraxis, Fachtheorie, Unternehmensführung sowie Berufs- und Arbeitspädagogik abgelegt und ist damit eine ideale Voraussetzung für anspruchsvolle Führungstätigkeiten und den Weg in die Perspektive „Selbstständigkeit“.
Hochschulzugang – ohne Abitur
Wer nach einer erfolgreichen Ausbildung ein Studium anstrebt, kann verschiedene Wege gehen. Die Berufsbildenden Schulen bieten in Vollzeitform oder berufsbegleitend (z. B. über die Berufsoberschule) den Erwerb der Fachhochschulreife oder allgemeinen Hochschulreife an.
Inzwischen gibt es aber in Rheinland-Pfalz auch die Möglichkeit des Hochschulzugangs ohne Abitur. Wer eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung abgelegt hat, kann unmittelbar an allen Fachhochschulen und Universitäten studieren (das heißt in allen Fächern und ohne weitere Prüfung oder Eignungsfeststellung und unabhängig von der Gesamtnote des Abschlusses).
Mit einer abgeschlossenen Gesellenprüfung und mindestens zweijähriger Berufstätigkeit ist in Rheinland-Pfalz ebenfalls ein unmittelbarer Zugang zu einem Fachhochschulstudium oder zu einem fachbezogenen Universitätsstudium möglich. Voraussetzung ist ein Notendurchschnitt von mindestens 2,5 (ermittelt aus den Noten der Gesellenprüfung und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule).
In einem Modellversuch (Start 2011) wird darüber hinaus geprüft, ob auf die zweijährige Berufstätigkeit verzichtet werden kann. In ausgewählten Fächern können Gesellenprüflinge mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 unmittelbar fachbezogen (an bestimmten Fachhochschulen) studieren – ohne zweijährige Berufstätigkeit!
Nähere Informationen: Handwerkskammer der Pfalz, Telefon: 0631 3677-0 (E-Mail: mailto:ausbildung@hwk-pfalz.de).