Qualifikation zum/zur Gebäudeenergieberater/in des Handwerks ab Oktober 2010
In ca. 90 % des bundesdeutschen Gebäudebestandes ist eine energetische Sanierung erforderlich. Eine Kilowattstunde Arbeit wird in einem Neubau vier bis sechs Mal effizienter eingesetzt als in einem Altbau und 80 % der Bauherren sind nach einer Energieberatung bereit, höhere Investitionen zu tätigen, als sie ursprünglich vorgesehen hatten! Ältere, vor 1977 errichtete Gebäude weisen ein hohes technisches Potenzial zur CO²- und Energieeinsparung auf. Daraus ergibt sich ein erhebliches Auftragspotenzial für das Handwerk. Die Kunden / Auftraggeber verlangen eine fachkundige Beratung, die nicht nur einen Teilbereich des Gebäudes erfasst; vielmehr muss die Beratung ganzheitlich und gewerkeübergreifend sein. Somit kommt ein hoher Beratungsbedarf auf das Handwerk zu. Das Aufgabenfeld des einzelnen Handwerkers wird sich erweitern und es gilt, die neuen Marktchancen zu nutzen.
Hier hilft die Ausbildung zum/zur Gebäudeenergieberater/-in. Wesentlicher Inhalt der Qualifizierung ist die Modernisierungsplanung, bei der auf der Grundlage der baulichen und anlagentechnischen Gegebenheiten ein energetisches Modernisierungskonzept entwickelt und in einem anschließenden Beratungsgespräch dem Kunden erläutert wird. Ferner ist der/die Gebäudeenergieberater/in vor dem Hintergrund der heutigen Anforderungen an die Luftdichtigkeit auch in der Lage, eine qualifizierte Luftdichtheitsmessung an Gebäuden durchzuführen sowie ein Gebäude ganzheitlich unter energetischen Gesichtspunkten zu analysieren, die erforderlichen Modernisierungskonzepte (incl. Kosten- / Nutzenrechnung) zu entwickeln und umzusetzen. Ergänzend hierzu fließen z.B. Fachgebiete wie Vertragsrecht und Haftung für Beraterleistungen in die Weiterbildung mit ein. Kaufmännische Themen wie Marketing etc. runden das Profil der Ausbildungsinhalte ab.
Diese Weiterbildung ist auch deshalb interessant, da die 2003 veröffentlichte EG-Richtlinie 2002/91/EG (Gebäuderichtlinie) in den Mitgliedsländern der EU seit 2006 Energieausweise sowohl für Neu- als auch für Altbauten verbindlich vorschreibt, d.h. dass bei jedem Mieter- oder Eigentümerwechsel in bestehenden Gebäuden ein Energiepass vorgelegt werden muss, der deren Heiz- und Warmwasserkosten sowie den energetischen Zustand der Gebäudehülle transparent macht.
Beginn des nächsten Lehrgangs ist voraussichtlich am 1. Oktober 2010. Die Kursmodule finden jeweils 14-tägig, freitags und samstags von 09.00 bis 17.00 Uhr (insgesamt rund 252 Unterrichtsstunden) in der Handwerkskammer der Pfalz, Außenstelle Landau, statt. Im Anschluss an den Lehrgang kann - bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen - vor der Kammer die Prüfung zum/zur "Gebäudeenergieberater/-in des Handwerks" abgelegt werden. Die Kosten betragen 1.400,00 € plus 256,00 € Prüfungsgebühr.
Teilnehmen können Meister/-innen und Techniker/-innen mit den einschlägigen Handwerksberufen wie Maurer und Betonbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Zimmerer, Dachdecker, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Stuckateure, Maler und Lackierer, Schornsteinfeger, Metallbauer, Installateure, Heizungsbauer, Elektrotechniker, Architekten und Ingenieure.
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