Rücklagen 2014

Auszug aus der Finanzordnung der Handwerkskammer der Pfalz 

§ 6 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

...(2) Es sind in angemessenem Umfang Rücklagen zu bilden. Der Ausweis der Rücklagen erfolgt bei den Passiva entsprechend der Gliederung der Bilanz in Anlehnung an die Anlage IV der Finanzordnung.
a. Die gesamten Rücklagen sollen einen Anteil in Höhe von mindestens 30 v. H. der Bilanzsumme der Handwerkskammer der Pfalz ausmachen.
b. Die gesamten Rücklagen sollen zusammen mit dem Bilanzausweis für Sonderposten für Investitionszuschüsse einen Anteil in Höhe von mindestens 75 v. H. der Bilanzsumme der Handwerkskammer der Pfalz ausmachen.
(3) Neben der Allgemeinen Rücklage kann eine Gewinnrücklage gebildet werden, die dem Ausgleich des Jahresergebnisses zur Ermittlung des Bilanzgewinnes dient. Sie kann bis zur Höhe von 2,0 Mio. Euro gebildet werden. Die Vollversammlung entscheidet auf Vorschlag des Vorstands, welcher Anteil des Jahresergebnisses den Gewinnrücklagen zugeführt oder aus diesen zum Ergebnisausgleich entnommen wird.
(4) Für die Rücklagen nach den Absätzen 2 und 3 sollen Geldmittel in Form von Finanzanlagen und im Umlaufvermögen zu haltenden Geldmitteln in einer Höhe von mindestens 25 v. H. und bis zu 50 v. H. der ordentlichen Betriebsaufwendungen der Handwerkskammer der Pfalz, ermittelt aus dem Durchschnitt der letzten drei Jahre vor dem Jahresabschluss, unterhalten werden. Diese liquiden Mittel sollen zur Aufrechterhaltung einer ordentlichen Finanzwirtschaft ohne Inanspruchnahme von Krediten und zum Ausgleich von Beitragsschwankungen dienen. 

Rücklagen nach § 6 Abs. 2 und 3 der Finanzordnung der Handwerkskammer der Pfalz:

Rücklagen_2014

Eigenkapitalin Euro 2014
I.Allgemeine Rücklagen4.279.100,15
II.Gewinnrücklage2.000.000,00
III.Gewinnvortrag1.455.424,45
IV.Jahresergebnis   477.938,63
Gesamt8.212.463,23


Die Rücklagen nach § 6 Abs. 2 und 3 der Finanzordnung (Eigenkapitalposition) der Handwerkskammer der Pfalz waren zum Jahresende 2014 gemäß § 6 Abs. 4 durch Finanzanlagen und freie Mittel in Höhe von insgesamt 2.522 T Euro gedeckt. Die Differenz zum Soll-Beitrag in Höhe von 4.584 T Euro beträgt 2.062 T Euro (Stand 31.12.2014).