Sind Sonderzahlungen als Anerkennung für Beschäftigte in der Corona-Krise bis 1.500 Euro jetzt steuerfrei?
Ja. Beschäftigte, die von ihrem Arbeitgeber einen Corona-Bonus erhalten, müssen darauf keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen wird die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkannt.
Die Möglichkeit zur steuerfreien Auszahlung eines Corona-Bonus - zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn - wird bis zum 30. März 2022 verlängert. Die Ausdehnung des Zeitraums führt nicht dazu, dass im Jahr 2021 oder 2022 nochmals 1.500 Euro steuerfrei - zusätzlich zu bereits im Jahr 2020 steuerfreien 1.500 Euro - ausgezahlt werden dürften. Vielmehr können Arbeitgeber aber motiviert sein, ihren Mitarbeitern erstmals einen Corona-Bonus zukommen zu lassen.
Arbeitsrechtlich handelt es sich um freiwillige Arbeitgeberleistungen. Sollte der Arbeitgeber davon Gebrauch machen wollen, sollte er die Zahlung in jedem Fall vorab mit einem Vorbehalt versehen, der das Entstehen einer betrieblichen Übung verhindert.
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