Sonderregelungen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld laufen früher aus

Mit den Konjunkturpaketen hat die Bundesregierung zur Arbeitskräftesicherung in der Wirtschaftskrise Erleichterungen beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld befristet eingeführt. Die Sonderregelungen sollten ursprünglich bis 31. März 2012 gelten. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde das Ende der Sonderregelungen nun auf den 31. Dezember 2011 vorgezogen.

Ab dem 1. Januar 2012 gelten daher im Zusammenhang mit der Gewährung von Kug folgende Regelungen:

  1. Die hälftige und ggf. volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in pauschalierter Form entfällt ersatzlos. (Der Arbeitgeber hat damit künftig wieder allein die Beiträge aus 80% des wegen Kurzarbeit entgangenen Entgelts zu tragen.)
      
  2. Der Arbeitsausfall ist nur dann erheblich und mit Kurzarbeitergeld förderbar, wenn mindestens ein Drittel der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10% ihres monatlichen Bruttoarbeitsentgelts betroffen ist (Mindesterfordernis).
       
  3. Sehen betriebliche oder tarifliche Regelungen die Bildung von Minussalden bei Nutzung von Arbeitszeitschwankungen vor, so sind diese vor Nutzung von Kurzarbeit einzusetzen. Wäre dies wirtschaftlich nicht zumutbar, ist Kontakt zur zuständigen Agentur für Arbeit aufzunehmen.
       
  4. In Betrieben der Bauwirtschaft entfällt die pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte. In Betrieben des Gerüstbaus entfällt diese Erstattung komplett.
      
  5. Die begünstigende Bemessung des Kug in Fällen kollektivrechtlicher Beschäftigungssicherungsvereinbarungen, die binnen Jahresfrist vor Einführung der Kurzarbeit eingeführt werden, wird dauerhaft in das Gesetz aufgenommen.
      
  6. Ab dem 1. Januar 2012 sind Zeitarbeitsunternehmen wieder vollständig vom Kug-Bezug aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen.

Damit werden auch für Betriebe, die sich aktuell in Kurzarbeit befinden, zum 1. Januar 2012 vorzeitig gegenüber der bisherigen gesetzlichen Regelung wieder die Regelungen angewendet, die vor der Wirtschafts- und Finanzkrise galten.
  

Stand: November 2011