Für alle Bildungsmaßnahmen der Handwerkskammer der Pfalz (Veranstalterin) gelten folgende allgemeinen Bedingungen:Teilnahmebedingungen

Teilnahmevoraussetzungen

Die Bildungsmaßnahmen stehen grundsätzlich jedermann offen. Sofern für eine Bildungsmaßnahme besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, muss der Teilnehmer die erforderlichen Nachweise rechtzeitig und vollständig vor Beginn der Bildungsmaßnahme vorlegen. Sofern der Kurs auf eine Abschlussprüfung vorbereitet, für die besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, hat der Teilnehmer diese eigenständig, gesondert und rechtzeitig zu beantragen. Die Teilnahme an einem Kurs begründet keinen Anspruch auf Zulassung zur Prüfung. Die Zulassungsbedingungen richten sich nach den jeweiligen Prüfungsordnungen.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars der Veranstalterin oder online über deren Website. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und sollen spätestens 14 Tage vor Kursbeginn vorliegen. Mit Eingang der Anmeldung bei der Handwerkskammer der Pfalz ist diese für den Teilnehmer verbindlich. Ein Anspruch auf einen Kursplatz besteht nicht. Der Eingang der Anmeldung wird von der Veranstalterin bestätigt. Vor Beginn der Bildungsmaßnahme erhält jeder Teilnehmer eine gesonderte Einladung und einen Gebührenbescheid.

Durchführung

Soweit der Gesamtzuschnitt und die Qualität der Bildungsmaßnahme nicht wesentlich beeinträchtigt werden, bleiben Änderungen über Schulungsort, Dozenten, Termine, Inhalte vorbehalten. Die Veranstalterin kann Bildungsmaßnahmen bei ungenügender Beteiligung oder aus anderen zwingenden Gründen absagen. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen

Gebühren

Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme ist gebührenpflichtig. Es gilt die Gebührenordnung der Veranstalterin in der jeweils aktuellen Fassung. Gebührenschuldner ist grundsätzlich der angemeldete Teilnehmer. Die Zulassungs- und die Prüfungsgebühr zu etwaigen Prüfungen sind nicht von den Gebühren der Bildungsmaßnahme erfasst.

Zahlungsbedingungen

Die Gebühr ist mit Zugang des Gebührenbescheides in voller Höhe fällig. Wenn sich der Teilnehmer mit der Zahlung der Teilnahmegebühr ganz oder zum Teil in Verzug befindet, kann er ohne weitere Ankündigung von der Bildungsmaßnahme schriftlich ausgeschlossen werden. Mit dem Ausschluss ist die gesamte Gebühr fällig. Weitergehende Ansprüche der Veranstalterin bleiben davon unberührt. Auf Antrag des Teilnehmers kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Höhe und Fälligkeit der Raten werden individuell für den konkreten Einzelfall mit der Fachabteilung abgesprochen.

Kostenübernahme

Es besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch einen Dritten (z.B. Arbeitgeber). Ist eine Schuldübernahme eines Dritten gewollt, dann übernimmt dieser vollumfänglich und unwiderruflich alle bei der Handwerkskammer der Pfalz anfallenden Gebühren für die in der Anmeldung genannte Person im Rahmen des benannten Lehrgangs. Für die Übernahme muss die Kostenübernahmeerklärung auf dem Anmeldeformular unterzeichnet oder eine gesonderte Erklärung eingereicht oder bei der Online-Anmeldung hochgeladen werden.

Widerruf

Im Falle von außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen hat jeder Teilnehmer das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Die Widerrufsbelehrung und ein Widerrufsformular kann auf Seite 160 der Broschüre und auf der Webseite der Veranstalterin eingesehen werden.

Rücktritt

Die Anmeldung zu einer Bildungsmaßnahme ist verbindlich. Nach erfolgter Anmeldung gelten für den Rücktritt folgende Bedingungen: Ein Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Wirksamkeit ist der Eingang des Schreibens bei der Veranstalterin. Bei Rücktritt bis spätestens 1 Monat vor Lehrgangsbeginn ist keine Gebühr fällig. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns maßgebend. Nach Ablauf der vorgenannten Rücktrittsfrist bis zum Tag des Lehrgangsbeginns ist ein Rücktritt in der vorgenannten Form mit folgender Maßgabe möglich: Die Veranstalterin ist berechtigt einen pauschalen Aufwendungsersatz in folgender zu Höhe verlangen:

  • §  50 % des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 120 Unterrichtsstunden
  • §  30 % des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 240 Unterrichtsstunden
  • §  15 % des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer über 240 Unterrichtsstunden verlangen.

Dem Rücktretenden bleibt der Gegenbeweis offen, dass der Veranstalterin im konkreten Fall niedrigere Aufwendungen entstanden sind.

Abweichende Regelungen für Tages- und Kurzseminare

Die Anmeldung zu einer Bildungsmaßnahme ist verbindlich. Nach erfolgter Anmeldung gelten für den Rücktritt folgende Bedingungen: Ein Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Wirksamkeit ist der Eingang des Schreibens bei der Veranstalterin.

Erfolgt der Rücktritt bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Bildungsmaßnahme ist keine Gebühr fällig.

Ab dem siebten Tag ist die Veranstalterin berechtigt einen pauschalen Aufwendungsersatz in folgender zu Höhe verlangen:

  • 7 Tage vor Beginn der Bildungsmaßnahme 15 % des Gesamtpreises
  • 3 Tage vor Beginn der Bildungsmaßnahme 50 % des Gesamtpreises
  • 1 Tag vor Beginn der Bildungsmaßnahme und am Tag der Bildungsmaßnahme 80 % des Gesamtpreises
Kündigung nach Beginn der Bildungsmaßnahme

Eine ordentliche Kündigung ist nur bei Bildungsmaßnahmen ab dreimonatiger Dauer möglich. Tagesseminare und kürzere Lehrgänge können nicht ordentlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Das Lehrgangsentgelt ist bis zum Ende der Kündigungsfrist anteilig zu zahlen. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass der Veranstalterin durch die Kündigung kein oder wesentlich niedrigerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, so hat die Veranstalterin nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Haftung

Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer während des Aufenthalts in den Räumlichkeiten und auf den Grundstücken der Veranstalterin haftet diese nur in von ihr oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Fällen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ein vom Teilnehmer zu verantwortender Schaden ist von diesem zu ersetzen. Teilnehmer haften nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Pflichten

Der Teilnehmer verpflichtet sich zur regelmäßigen Teilnahme an den Kursen. Sofern dies nicht erfolgt, liegt das in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers. Ein Anspruch auf Erstattung von Kursgebühren besteht nicht. Leihweise überlassene Unterrichtsgeräte und -materialien sind beanstandungsfrei zurückzugeben. Der Teilnehmer haftet für die ordnungsgemäße Rückgabe. Soweit Arbeitsunterlagen urheberrechtlich geschützt sind, ist eine Vervielfältigung ausgeschlossen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Werkzeuge, Maschinen und die sonstige Ausstattung sorgsam zu behandeln, die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Haus- und Werkstattordnung einzuhalten. Es ist ausdrücklich untersagt, Internetseiten mit pornographischen, ausländerfeindlichen, links- oder rechtsradikalen oder sonstigen verbotenen Inhalten aufzurufen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss des Teilnehmers führen.

Datenschutz

Es werden die für die Anmeldung, Durchführung und Abrechnung von Bildungsmaßnahmen erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben und gespeichert. Für die Veranstalterin gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Die Datenschutzhinweise sind auf Seite 150 der Broschüre abgedruckt sowie auf der Website der Veranstalterin abrufbar.

Sonstiges

Von diesen Teilnahmebedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

Besondere Teilnahmebedingungen für Online-Seminare

Für die Teilnahme an den Online-Seminaren der Handwerkskammer der Pfalz gelten die obigen Teilnahmebedingungen gleichermaßen, sofern im Folgenden nichts Anderes geregelt ist.

Teilnahmevoraussetzungen

Bei der Teilnahme an einer Online-Veranstaltung ist der Teilnehmer verpflichtet, die Mindestvoraussetzungen (Internet-Verbindung, aktuelle Browserversion, ggf. das Herunterladen eines Programms, Lautsprecher oder Headset) zu erfüllen und vor der Veranstaltung zu testen. Der Ausfall der vom Teilnehmer zu verantwortenden technischen Voraussetzungen entbindet diesen nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.

Kursdurchführung

Die Veranstalterin hält ihre Online-Kurse überwiegend über das Programm „BigBlueButton“ ab. Alle Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor Kursbeginn einen Zugangslink per E-Mail. Der Link kann im Webbrowser geöffnet werden. Das Herunterladen und die vorherige Installation einer App oder eine Registrierung sind nicht erforderlich.

Pflichten

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die erhaltenen Zugangsdaten zu den Online-Seminaren ausschließlich selbst zu nutzen, geheim zu halten und vor unbefugten Zugriffen und Nutzung durch Dritte zu schützen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich mit seinem Vor- und Nachnamen bei den Online-Seminaren anzumelden. Phantasienamen, Abkürzungen oder Spitznamen sind nicht gestattet und berechtigen zum Ausschluss des Teilnehmers.

Abmeldung

Erfolgt die Abmeldung bei Online-Seminaren bis spätestens 7 Werktage vor Kursbeginn ist keine Gebühr fällig. Im Übrigen gelten die Regeln für die Abmeldung von Präsenzkursen entsprechend.

Urheberschutz

Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Aufzeichnung, Vervielfältigung, Verbreitung, Zurverfügungstellung und öffentliche Wiedergabe ist untersagt und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Ebenso die Anfertigung von Screenshots oder ähnlichem der zur Verfügung gestellten Inhalte, Dokumente und sonstigen Unterlagen.

Kündigung nach Beginn der Bildungsmaßnahme

Es gelten die Bestimmungen für Präsenzkurse entsprechend.



Diese Teilnahmebedingungen gelten ab dem 01.01.2023