Ü-Zeichen für vorgefertigte Bauteile aus Metall erforderlich

Metallbau: Mit Erlass der neuen Technischen Baubestimmungen müssen sich ab sofort auch die Metallbauer zertifizieren lassen, die Treppen, Geländer, Vordächer und vergleichbare Bauteile herstellen.

Rheinland-Pfalz hat die neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV-TB 2019) zu Beginn des Jahres in Landesrecht überführt. Für Metallbauer enthält die neue Vorschrift folgende Änderungen:

1. Für Bauteile aus Stahl, wie z.B. Treppen, Geländer, Vordächer usw., die Nutzlasten abzutragen haben, aber nicht von der EN 1090-1:2009+A1:2011 als tragende Bauteile erfasst sind, hat der Hersteller ab sofort die Übereinstimmung mit EN 1090-2:2011-10 durch Kennzeichnung mit dem Ü-Zeichen zu erklären.

2. Betriebe, die diese Bauteile herstellen, müssen über einen „Eignungsnachweis in der jeweiligen Ausführungsklasse (EXC)“ oder über ein Schweißzertifikat verfügen.

Für Unternehmen, die noch nicht nach EN 1090-1 zertifiziert sind oder nicht über ein Schweißzertifikat verfügen, besteht Handlungsbedarf. Sie sollten sich umgehend mit einer Zertifizierungsstelle in Verbindung setzen. Die pfälzischen Handwerkbetriebe können sich für Fragen zur Zertifizierung an Theodor Henges, Schweißfachingenieur der Handwerkskammer der Pfalz, wenden. Eine Terminvereinbarung ist auch online unter diesem Link möglich.

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