Überbrückungshilfe III Plus
Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt u.a. für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses direkt betroffene Unternehmen). Die Bedingungen entsprechen denjenigen der Überbrückungshilfe III.
Hinweise: Die Überbrückungshilfe III Plus kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Antragstellende, deren Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus bewilligt oder teilbewilligt wurde, können für die Monate Oktober bis Dezember 2021 einen Änderungsantrag stellen. Seit 22. Oktober 2021 können prüfende Dritte die Kontoverbindung berichtigen. Die Antragsfrist der Überbrückungshilfe III Plus wurde verlängert und endet am 31. März 2022. Die Schlussabrechnung kann bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden.
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