Überbrückungshilfe im Rahmen der Corona Soforthilfe des Bundes

Seit dem 8. Juli 2020 können kleine und mittelständische Unternehmen Überbrückungshilfe beantragen. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für den Mittelstand für Betriebe mit einem starken Umsatzrückgang.
Das Antragsverfahren ist ausschließlich über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Frank Flesch

Am Altenhof 15

67655 Kaiserslautern

Tel. 0631 3677-107

Fax 0631 3677-263

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