Überbrückungshilfe im Rahmen der Corona Soforthilfe des Bundes
Seit dem 8. Juli 2020 können kleine und mittelständische Unternehmen Überbrückungshilfe beantragen. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für den Mittelstand für Betriebe mit einem starken Umsatzrückgang.
Das Antragsverfahren ist ausschließlich über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer möglich.
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