13.12.2011ÜLU: Neues Umlageverfahren

Die Finanzierung der Kosten der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) erfolgte bisher über Gebühren, die der ausbildende Betrieb bezahlte. Ab dem kommenden Jahr erfolgt die Finanzierung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung über ein solidarisches Umlageverfahren (Sonderbeitrag). Dieses solidarische Umlageverfahren hat die Vollversammlung des pfälzischen Handwerks am 7. Dezember 2011 beschlossen. 

Das neue Verfahren gilt für Handwerksberufe, für die ÜLU-Kurse im Bezirk der Handwerkskammer der Pfalz durchgeführt werden. Der Sonderbeitrag wird sowohl von Betrieben, die ausbilden, als auch von Betrieben, die nicht ausbilden, erhoben. Davon ausgenommen sind Handwerke, für die bereits ein Umlageverfahren besteht (Baubereich), und ÜLU-Kurse, die außerhalb des Bezirks der Handwerkskammer der Pfalz durchgeführt werden. 

Bislang wurden die Gebühren für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung einzeln abgerechnet. Mit dem neuen Abrechnungsverfahren werden die Kosten für die Ausbildung von Fachkräften solidarisch auf alle umgelegt, die auch davon profitieren können. Mit anderen Worten, die ausbildenden Betriebe werden von einem Teil der Ausbildungskosten entlastet und die nichtausbildenden Betriebe zu einem Teil der Kosten der Ausbildung herangezogen.  

Dieses solidarische Umlageverfahren ist schon seit den 90er Jahren in der Bauwirtschaft üblich. Alle Betriebe beteiligen sich dort gemeinsam an der Ausbildung junger Menschen und profitieren damit auch gemeinsam von dem Handwerkernachwuchs. Auch andere Handwerkskammern haben ein System zur Solidarisierung der ÜLU Kosten bereits in der Vergangenheit angewendet.