08.12.2011Umlageverfahren ersetzt Gebührenverfahren bei der Überbetrieblichen Unterweisung
ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke Gastredner bei der Vollversammlung der Handwerkskammer der Pfalz
Die Vollversammlung der Handwerkskammer der Pfalz hat beschlossen, ab dem kommenden Wirtschaftsjahr die Mittel zur Finanzierung der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) über ein solidarisches Umlageverfahren im Wege eines jährlichen Sonderbeitrages (ÜLU-Umlage) aufzubringen. Damit wird das bisherige Gebührenverfahren abgelöst, mit dem die ÜLU-Kosten durch Gebühren, für die die Ausbildungsbetriebe aufkamen, finanziert wurden.
Das neue Verfahren gilt für Handwerke, für die ÜLU-Maßnahmen im Bezirk der Handwerkskammer der Pfalz durchgeführt werden. Der Sonderbeitrag wird sowohl von Betrieben, die ausbilden, als auch von Betrieben, die nicht ausbilden, erhoben. Er wird durch Multiplikation des Grund- und Zusatzbeitrages mit einem für den jeweiligen Ausbildungsberuf ermittelten Zuschlagssatz festgesetzt. Davon ausgenommen sind Handwerke, für die bereits ein Umlageverfahren besteht (Baubereich), ÜLU-Kurse, die außerhalb des Bezirks der Handwerkskammer der Pfalz durchgeführt werden, und Berufe, die sich nicht einem Handwerk zuordnen lassen (Bürokaufmann).
Die Präsidentin der Handwerkskammer der Pfalz, Brigitte Mannert, begründete das neue Verfahren damit, dass mit diesem „Solidarbeitrag, der die ausbildenden Betriebe von einem Teil der Ausbildungskosten entlastet, nicht ausbildende Betriebe an den Kosten der Ausbildung beteiligt werden“. Sie wies darauf hin, dass das Handwerk im Zuge des demografischen Wandels damit rechnen müsse, dass die Ausbildungszahlen weiter zurückgehen werden – was dann zu steigenden ÜLU-Gebühren führen würde. Mit dieser Entscheidung wolle die Handwerkskammer die Voraussetzungen dafür schaffen, „Ausbildungsbetrieben auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige überbetriebliche Ausbildung zu angemessenen Kosten anbieten zu können“.
Zur aktuellen Wirtschaftslage im Handwerk sagte Mannert, „das pfälzische Handwerk präsentiert sich derzeit in einer guten Verfassung“. Sie erläuterte diese Einschätzung mit den Ergebnissen der Herbstumfrage zur Handwerkskonjunktur und begründete sie mit den positiven Einschätzungen zur Geschäftslage. 86 Prozent der befragten Betriebe hätten sich gut oder zufriedenstellend zu ihrer aktuellen Geschäftslage geäußert; das seien 5 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Eine überdurchschnittlich gute Geschäftslage bescheinigte sie den Bau- und Ausbauhandwerken und den Zulieferhandwerken. Aber auch das personenbezogene Dienstleistungsgewerbe habe von der anziehenden Binnennachfrage und dem steigenden privaten Konsum profitiert.
Zur aktuellen Ausbildungssituation bemerkte Mannert, dass sich der positive Trend aus dem ersten Halbjahr nicht bestätigt habe. Bis zum 30. November sei mit 0,3 Prozent weniger Lehrvertragseingänge sogar ein leichter Rückgang zu verzeichnen gewesen. Damit scheine sich zu bestätigen, „dass das Handwerk immer weniger Auszubildende findet und seine freien Ausbildungsplätze nicht besetzen kann“. Vor diesem Hintergrund sei dringend geboten, „das duale Berufsausbildungssystem zu fördern und aufzuwerten“. Der „derzeitige Boom an Bildungsangeboten, die allen Jugendlichen die Hochschulreife versprechen“, könne nicht der richtige Weg sein.
Gastredner der Vollversammlung war der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke. Er ging auf verschiedene handwerkspolitische Themen ein und mahnte eine stärkere Berücksichtigung der Interessen der kleineren und mittleren Betriebe in der Politik an. Zur Umsetzung der Energiewende forderte Schwannecke steuerliche Erleichterungen für die Durchführung von Energiesparmaßnahmen und eine umgehende Einigung über das vorliegende Gesetzespaket im Vermittlungsausschuss.