Umsatzsteuer - Erlass von Zinsen in Bauträgerfällen

In den Fällen, in denen Bauträger die Erstattung der von Ihnen zu Unrecht nach § 13b UStG gezahlten Umsatzsteuer beantragten, ist die Steuerschuld auf die leistenden Handwerker übergegangen. Aufgrund langer Bearbeitungszeiten sind in Einzelfällen erhebliche Zinsbelastungen auf die Umsatzsteuerschuld angefallen.

Gemäß Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen – nach Abstimmung mit den Bundesländern – werden die angefallenen Zinsen auf Antrag aus sachlichen Billigkeitsgründen erlassen.