17.06.2011Unverzichtbare Experten der Gerichte
Handwerkskammer der Pfalz bestellt und vereidigt 72 Sachverständige
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern sind die Sachverständigen der Handwerkskammer der Pfalz häufig als "Helfer des Gerichts" gefragt, und bei privaten Streitfragen können sie auch als Privatgutachter tätig werden. Die öffentliche Bestellung gewährleistet, dass der Sachverständige ein Prüf- und Auswahlverfahren durchlaufen hat, bei dem er seine persönliche Eignung, hohe Fachkompetenz und Fähigkeit zur Gutachtenerstellung unter Beweis stellen musste. Darüber hinaus bürgt die öffentliche Bestellung und Vereidigung für Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit.
Um diese Aufgabe erfüllen zu können, hat die Handwerkskammer der Pfalz 72 Sachverständige, deren fünfjährige Amtsperiode abgelaufen war, und zwei neue Sachverständige durch öffentliche Bestellung und Vereidigung zur Ausübung ihres Amtes ermächtigt. 19 Sachverständige, die aus ihrem Amt ausgeschieden sind, wurden für ihre langjährige Arbeit geehrt.
Professor Siegfried Jutzi vom rheinland-pfälzischen Justizministerium würdigte in einem Vortrag zur Einbindung der Handwerkskammern bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben im demokratischen Rechtsstaat die Sachverständigen im Handwerk als "unverzichtbare Experten der Gerichte". Die Justiz sei darauf angewiesen, dass Gerichten und Staatsanwaltschaften das notwendige Fachwissen "durch ein Gutachten eines Sachverständigen" vermittelt werde. Durch ihre Gutachten trügen sie "wesentlich zur Rechtsfindung und Rechtspflege bei", sagte Jutzki. Die Bestellung durch die Handwerkskammer der Pfalz garantiere die unabhängige, objektive und sachgerechte Besetzung dieses Amtes.
Zur Rolle der Handwerkskammern in der wirtschaftlichen Selbstverwaltung und im demokratischen Rechtsstaat erläuterte Jutzi, dass die Handwerkskammern als Körperschaft des öffentlichen Rechts unverzichtbare staatliche und hoheitliche Aufgaben übernehmen. Und dazu gehöre auch das Sachverständigenwesen. Damit, so Jutzi, seien aber auch "besondere Anforderungen und Pflichten" verbunden und deshalb müssten die Sachverständigen "durch ihren Eid bekräftigen, dass sie ihr Gutachten unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen erstatten". Sie seien verpflichtet, ihre ganze Kompetenz und ihr Fachwissen umfassend in jeden Einzelfall einzubringen. "Ihr Wissen und Ihre Erfahrung ist für die Justiz notwendig und unverzichtbar", sagte Jutzi.
Zuvor hatte sich Präsidentin Brigitte Mannert bei den Sachverständigen für ihren "wichtigen Beitrag zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben der Handwerkskammer" in der abgelaufenen Amtsperiode bedankt. Die Sachverständigen, so Mannert, "leisten einen wichtigen Beitrag bei der Rechtssprechung" - für die Gerichte, weil sie in juristischen Verfahren die fachlichen Hintergründe für die Urteilsfindung beschaffen, bei Privatgutachten, weil sie damit in vielen Fällen Streitsachen schlichten und damit weitere rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden helfen.
Die bestellten Sachverständigen erhielten nach der Vereidigung durch Präsidentin Mannert ihre Bestellungsurkunden und Ausweise. Für ihre langjährige Amtsausübung bedankte sie sich bei den ausscheidenden Sachverständigen mit einer Urkunde und einem Weinpräsent.