Urteil: GES Registrat GmbH

Per Urteil vom 3.12.2015 des Landgerichts Berlin (AZ 91 O 62/15) wurde es der GES Registrat GmbH, Berlin, auf Antrag des DSW verboten, für die Erfassung gewerblicher Einträge in lokalen Branchenbüchern formularmäßig zu werben. Gegenstand des Verbots ist nicht nur die irreführende Formularaussendung, sondern auch die Forderungsbeitreibung! Das Urteil ist seit dem 1.3.2016 rechtskräftig.

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. Frankfurt/Main (DSW) weist in seiner Pressemitteilung vom 10. März 2016 darauf hin, dass er Formularaussendungen und Mahnungen - in welcher Form auch immer - nach diesem Datum zum Anlass nehmen werde, die Verhängung von Ordnungsgeldern zu beantragen.

Quelle: Pressemitteilung DSW vom 10.März 2016