Verlängerung der Auftragswertgrenzenregelung für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben

Mit Runderlass vom 13. Dezember 2011 hat das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung eine Verlängerung der ursprünglichen Regelungen des Konjunkturpaketes Bau für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben bis zum 31. Dezember 2012 ausgesprochen. 

Danach ist die Vergabe von Bauleistungen im Wege der 

  • beschränkten Ausschreibung bis 1.000.000,00 € netto,
  • freihändige Vergaben bis 100.000,00 € netto 

möglich. 

Die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen ist weiterhin bei beschränkter Ausschreibung und freihändiger Vergabe bis 100.000 € netto möglich. 

Den Runderlass des MWKEL vom 13. Dezember 2011 können Sie auf nachfolgendem Link im Original einsehen: 

www.mwkel.rlp.de/wirtschaft/vergaberecht/nationale-Vergabeverfahren
( dort unter Runderlass des MWKEL)