Verlängerung der Aussetzung der AEVO-Nachweispflicht nach § 7 AEVO
Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die zweite Änderungsverordnung am 26.05.2008 im Bundesgesetzblatt:
www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0854.pdv - nur Leseversion - erschienen ist.
Die Aussetzung der AEVO-Nachweispflicht ist damit um ein Jahr, das heißt, für alle Ausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2009 beginnen, verlängert worden. Dies bedeutet, dass alle bis 31.07.2008 befristete Befreiungen vom Nachweis der AEVO bis einschließlich 31.07.2009 verlängert sind.
Derzeit arbeitet eine Arbeitsgruppe des Bundesinstituts für Berufsbildung an einer Neufassung der AEVO, die zum 01.08.2009 in Kraft gesetzt werden soll. Ein Entwurf für die novellierte AEVO nebst Rahmenplan soll bis Ende dieses Jahres vorliegen.