Vorsicht vor Formularvertragsfallen und Adressbuchschwindlern

Auch im Dezember 2011 erhielten Mitgliedsbetriebe vor den Feiertagen wieder vermehrt per Post und Fax Angebotsformulare, bei denen es sich um sog. Formularvertragsfallen handeln kann. 

Wir warnen insbesondere vor Formularen, in denen auf den ersten Blick lediglich um Ergänzung oder Korrektur von Angaben zum Betrieb (Anschrift, Telefonnummer, Betriebsgröße usw.) z.B. für Branchenregister gebeten wird. Die Formulare sind dabei so gestaltet, dass sie leicht mit Angeboten bekannter Unternehmen verwechselt werden können. In Wirklichkeit handelt es sich aber um Angebotsformulare für überteuerte Dienste. Die Tatsache, dass mit der Rücksendung des unterschriebenen Formulars das Angebot auf Eintragung in das Branchenverzeichnis verbindlich angenommen wird, d.h. ein Vertrag zustande kommt, wird mit dieser Vorgehensweise verschleiert.

Nach Rücksendung des unterschriebenen Fax erhalten unsere Mitgliedsbetriebe regelmäßig  Rechnungen und häufig zeitgleich auch schon Mahnschreiben von Inkasso-Unternehmen bzgl. der kostenpflichtigen Eintragung des Betriebes auf einer Internetseite oder in einem Branchenverzeichnis.

Vor diesem Hintergrund warnt die Handwerkskammer der Pfalz eindringlich davor, Formularschreiben der beschriebenen Art voreilig zu unterschreiben und zurückzusenden.

Wir empfehlen unseren Mitgliedsbetrieben, äußerst vorsichtig mit diesen Formularen umzugehen und ihre Mitarbeiter auf die Kostenfalle hinzuweisen. 

Hinweis:

Betriebe die bereits per Fax oder Post die Aufforderung erhalten, ihre Betriebsdaten anzugeben oder zu korrigieren, sollten genau prüfen, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt. 

Sollten Sie ein verdächtiges Formular erhalten haben, so können Sie sich mit der Handwerkskammer der Pfalz in Verbindung setzen, um das Formular prüfen zu lassen. Die Handwerkskammer der Pfalz geht außerdem in Zusammenarbeit mit der Wettbewerbszentrale (WBZ) und dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) gegen unseriöse Anbieter vor, um deren Tätigkeit unterbinden zu lassen. 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage unter Beratung > Recht + Sachverständige > Wettbewerbsrecht.

    
Stand: Dezember 2011