Wann erfolgen Nachveranlagung und berichtigte Beitragsbescheide?

Nachberechnungen bzw. Berichtigungen von Beiträgen erfolgen aufgrund von Nachmeldungen bzw. Änderungen der Gewerbeerträge/Gewinne durch die Kammerleitstelle. Es werden neben dem laufenden Jahr auch die vier Vorjahre berichtigt (Festsetzungsverjährung).

 

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