Wann muss ich einen Insolvenzantrag stellen, wenn mein Unternehmen wirtschaftliche Schwierigkeiten hat?
Ein Eröffnungsantrag muss bei Zahlungsunfähigkeit oder bei Überschuldung des Unternehmens ohne schuldhaftes Zögern, d.h. spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, gestellt werden.
Die aufgrund der Corona Pandemie beschlossene Aussetzung der Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages endete am 30. April 2021. Nunmehr muss, soweit ein Insolvenzgrund vorliegt, wieder Insolvenz angemeldet werden.