Warnung vor überteuerten Einträgen in Datenbanken bzw. Verzeichnisse

Zurzeit erhalten Mitgliedsbetriebe rechnungsähnlich aufgemachte, amtlich wirkende Vertragsangebote über die Eintragung der Firmendaten in Branchenverzeichnisse. Ein Zahlschein ist dem Formular angehängt.
Der Angebotscharakter ist nicht ohne weiteres erkennbar.

Erst der Blick ins Kleingedruckte des Formulars offenbart, dass mit der Rücksendung des Formulars oder mit der Zahlung des Betrages ein Vertrag zustande kommt.

Wir raten unseren Mitgliedsbetrieben, nicht voreilig auf solche Offerten einzugehen. Der Nutzen einer Eintragung der Firmendaten in ein solches Gewerbe- oder Branchenverzeichnis ist meist gering, die Kosten sind oft unverhältnismäßig hoch.

Betriebe sollten bei Erhalt verdächtiger Rechnungen genau prüfen, ob ein entsprechender Bestellvorgang vorliegt oder ob die angebotene Leistung tatsächlich in Anspruch genommen werden soll.
Die Handwerkskammer der Pfalz geht in Zusammenarbeit mit der Wettbewerbszentrale (WBZ) und dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) gegen unseriöse Anbieter vor, um deren Tätigkeit unterbinden zu lassen. Sollten Sie ein verdächtiges Formular erhalten haben, so können Sie sich mit der Handwerkskammer der Pfalz in Verbindung setzen, um das Formular prüfen zu lassen.

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