Was ist, wenn ich Krankheitssymptome aufweise aber mich nicht in einem Risikogebiet aufgehalten habe oder keinen Kontakt zu einem mit SARS-CoV-2-Infizierten hatte?

Bei Krankheitssymptomen sollte der Beschäftigte zuhause bleiben, auch wenn kein konkreter Verdacht vorliegt.

Um Ärzte zu entlasten, wurde die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vereinfacht. Die Bescheinigung kann nach einer telefonischen Befragung durch den Arzt ausgestellt werden, ohne dass der Patient persönlich in der Praxis untersucht werden muss. Die Bescheinigung wird vom Arzt in Papierform ausgestellt, ist für maximal sieben Tage gültig und kann postalisch versandt oder vom Patient abgeholt werden. Sie ist nur bei einer Erkrankung der oberen Atemwege möglich, wenn der Patient keine schweren Symptome aufweist und nicht die Voraussetzungen für einen Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus erfüllt.



Matthias Sopp

Geschäftsführer

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