Was passiert, wenn ein begründeter Verdachtsfall vorliegt?
Liegt bei einem Beschäftigten ein begründeter Verdachtsfall vor, werden alle übrigen Mitarbeiter informiert. Beschäftigte mit direktem Kontakt (Kontaktpersonen der Kategorie I) sowie im direkten räumlichen Umfeld werden unverzüglich freigestellt. Die Kontaktpersonen sind so lange freizustellen, bis die Untersuchungsergebnisse des begründeten Verdachtsfalls vorliegen.
Über neue Erkenntnisse werden die freigestellten Beschäftigten von der Personalabteilung per E-Mail informiert.
Sofern die freigestellten Beschäftigten noch keine Krankheitssymptome aufweisen, kann nach Möglichkeit das Arbeiten im Home-Office vereinbart werden.