Welche Arbeitsschutzmaßnahmen muss ich ergreifen?
Die hohen Infektionszahlen erfordern nach wie vor entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und Kunden. Viele Regelungen sind zwar inzwischen entfallen, der Arbeitgeber ist dennoch verpflichtet auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung, ein eigenes betriebsspezifisches Hygienekonzept zu erstellen.
Die Grundlagen dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der überarbeiteten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht.
Der Arbeitgeber kann dabei zum Beispiel folgende Maßnahmen ergreifen:
- Mindestabstand von 1,50 m
- Personenkontakte und die gleichzeitige Nutzung von Betriebs- und Pausenräumen durch mehrere Personen sollen vermieden oder vermindert werden (z.B. durch Home Office)
- Tragen und Bereitstellen von Mund-Nasen-Schutz in bestimmten Situatioen
- Bereitsstellung von Tests für die Beschäftigten
Der Arbeitgeber muss alle Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes in einem Hygienekonzept zusammenstellen und für dessen Umsetzung sorgen. Das betriebliche Hygienekonzept muss für alle Beschäftigten zugänglich gemacht werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.