Welche Schutzmaßnahmen muss ich in meinem Betrieb umsetzen?

Die Bundesregierung hat sich auf eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung für Herbst und Winter 2022/23 geeinigt. Ab dem 1. Oktober 2022 müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass ihre betrieblichen Hygienekonzepte folgende Schutzmaßnahmen umfassen :

  • AHA+L-Regel an den Arbeitsplätzen,
  • Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte, z.B. durch Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen,
  • Angebot von Homeoffice,
  • Maskenpflicht überall dort, wo technische und organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz allein nicht ausreichen,
  • Testangebote für alle in Präsenz Beschäftigten.

Auch sind Arbeitgeber weiterhin dazu verpflichtet, für eine Erhöhung der Impfquote zu sorgen und dazu beizutragen, dass ihre Beschäftigten Impfangebote wahrnehmen.



Max Becker

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