Wer entscheidet über die Handwerkskammerbeiträge?

Die Vollversammlung, das zentrale Organ der Handwerkskammer, entscheidet jedes Jahr über die Beitragsstruktur und die Höhe der Beiträge. Der Beitragsbeschluss berücksichtigt sowohl den Gleichheitsgrundsatz wie auch die Leistungsfähigkeit der Beitragszahler. Er wird jeweils zu Beginn des Jahres in der Regionalausgabe des Deutschen Handwerksblatts veröffentlicht. Sparsamkeit ist dabei gesetzliche Pflicht. Da zwei Drittel der Mitglieder der Vollversammlung als Arbeitgebervertreter selbst Unternehmer sind und deshalb auch Handwerkskammerbeiträge zahlen, achten sie besonders darauf, die Beitragsbelastung so niedrig wie möglich zu halten und mit den Beitragseinnahmen sorgfältig und sparsam umzugehen.

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