Wer zählt als Existenzgründer und welche Sonderregelung gilt hierfür?

Existenzgründer im Sinne der HwO ist, wer nach dem 31. Dezember 2003 erstmalig ein Gewerbe in der Rechtsform eines Einzelunternehmens beginnt. Personengesellschaften und juristische Personen (zum Beispiel GmbH) gelten somit generell nicht als Existenzgründer. Gleiches gilt für Gewerbetreibende, bei denen der Beginn der gewerblichen Betätigung vor diesem Stichtag datiert oder die vorher schon einmal selbstständig waren.

Existenzgründer sind im Jahr der Anmeldung von der Entrichtung des Grundbeitrages und des Zusatzbeitrages, für das zweite und dritte Jahr von der Entrichtung der Hälfte des Grundbeitrages und vom Zusatzbeitrag und für das vierte Jahr von der Entrichtung des Zusatzbeitrages befreit, soweit deren Gewerbeertrag/Gewinn 25.000 Euro nicht übersteigt.

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