Wer zahlt einen erhöhten Grundbeitrag und warum?

Bei den Rechtsformen GmbH, AG, Genossenschaft, Körperschaft des öffentlichen Rechts, UG und juristische Personen ausländischen Rechts wird ein erhöhter Grundbeitrag berechnet. Das gleicht pauschal Vorteile bei der Berechnung des Zusatzbeitrages aus. Für diese Rechtsformen besteht nämlich die Möglichkeit, Geschäftsführergehälter steuersenkend geltend zu machen. Damit werden der Gewerbeertrag und demzufolge auch der von der Handwerkskammer berechnete Zusatzbeitrag niedriger.

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