Wie verhalte ich mich bei begründetem Verdacht?
Liegt bei einem Beschäftigten ein begründeter Verdacht auf eine Erkrankung an dem SARS-CoV-2 vor, hat er sich unverzüglich bei der Personalabteilung zu melden und folgenden Fragebogen auszufüllen:
Die Daten des Betroffenen sowie die Daten von Kontaktpersonen der Kategorie I werden anschließend von der Personalabteilung an die zuständigen Gesundheitsämter übermittelt.
Kontaktpersonen der Kategorie I sind:
- Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- ("face-to-face") Kontakt, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt
- Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines bestätigten COVID-19-Falls, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html