Wie werden Unternehmen unterstützt, die in der Corona-Krise Schutzmasken und Desinfektionsmittel spenden?
Unternehmen, die in der Corona-Krise Schutzmasken und Desinfektionsmittel an Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime spenden, müssen darauf keine Umsatzsteuer mehr zahlen.
Bund und Länder unterstützen dieses vorbildliche Engagement unbürokratisch. Die Sonderregelung gilt ab 3. April und wird bis Jahresende gelten. Die Umsatzsteuer-Befreiung gilt auch, wenn Unternehmen unentgeltlich Personal für medizinische Zwecke stellen. Auch Sachspenden von medizinischer Ausrüstung an Rettungs- und Sozialdienste, Altersheime sowie Polizei und Feuerwehr sind abgedeckt. Normalerweise müssen Unternehmen für Sachspenden dann Umsatzsteuer zahlen, wenn sie zum Vorsteuerabzug berechtigen. Es sollen damit all jene, die sich solidarisch gegen diese Krise stemmen, unterstützt werden.
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