Wofür werden die Beiträge verwendet, welche Leistungen erhalte ich für meinen Handwerksbetrieb?

Wir bieten Ihnen ein vielfältiges Dienstleistungsangebot, das auf dem gesetzlichen Auftrag zur Handwerksförderung beruht.

Diese Beratungsleistungen sind bereits im Kammerbeitrag enthalten:

  • wir beraten in den Bereichen Betriebswirtschaft, Betriebsführung, Existenzgründung, Betriebsübergabe, Recht, berufliche
    Bildung, Export, Formgebung und Innovation, Technik und Umwelt
  • wir vermitteln bei Konflikten zwischen Handwerkern und Kunden durch Schlichtungsstellen
  • wir überwachen die Einhaltung des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO)
  • wir unterstützen den Staat bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit
  • wir unterstützen die duale Berufsausbildung, helfen bei der Suche nach Auszubildenden, bieten Hilfen im Verlauf der Berufsausbildung und vermitteln bei Konflikten
  • wir sind zuständig für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
  • wir bieten einen E-Mail-Newsletter zu aktuellen Themen aus den Bereichen Betriebswirtschaft, Recht und Technik
  • wir betreiben eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit mit vielen Pressemitteilungen, öffentlichen Reden und Veranstaltungen, durch unsere Webseite und Apps, die Produktion von Videos und die Regionalseiten in der Deutschen Handwerks Zeitung (DHB)
  • wir veranstalten regelmäßig Werkstattgespräche zu aktuellen Themen in verschiedenen Gewerken in unseren Bildungszentren

Zudem sind den Handwerkskammern vom Staat hoheitliche Aufgaben übertragen worden, wie:

  • das Führen der Handwerksrolle, sowie das Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier und handwerksähnlicher Gewerke
  • das Führen der Lehrlingsrolle
  • die Errichtung von Gesellenprüfungsausschüssen
  • der Erlass von Prüfungsordnungen für die Gesellenprüfung
  • die Regelung der Zulassungs- und Prüfungsverfahren in Bezug auf die Meisterprüfung
  • die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

Eine weitere gesetzliche Aufgabe der Kammern ist die Vertretung der Interessen des Handwerks gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Die Handwerkskammern müssen zu allen das Handwerk betreffenden politischen Vorhaben gehört werden. Zu diesem Zweck geben wir z. B. zu allen handwerksrelevanten Gesetzesentwürfen Stellungnahmen mit Verbesserungsforderungen ab. Gleichzeitig gehen wir aber auch von uns aus mit Forderungen auf die Politik zu. Dabei konnten in den letzten Jahren einige Erfolge für die Handwerksbetriebe erzielt werden. Denn nur im Verbund und gemeinsam kann der wichtige Wirtschaftszweig Handwerk seine Stimme mit entsprechender Wirkung erheben.

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