
Kassenführung: Übergangsregelung zur elektronischen Meldeverpflichtung endet zum 31. Juli 2025
Info-Veranstaltung
Praxisnahe Informationen zur Umsetzung der Meldepflicht.
Handwerksbetriebe, die elektronische Kassensysteme nutzen, sollten jetzt aktiv werden: Die Übergangsregelung zur Mitteilung elektronischer Aufzeichnungssysteme läuft zum 31. Juli 2025 aus. Ab diesem Zeitpunkt gelten strengere Meldefristen.
Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe nach § 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO), wonach elektronische Kassensysteme beim Finanzamt gemeldet werden müssen. Für Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, gilt noch eine Übergangsfrist – die Mitteilung muss bis spätestens 31. Juli 2025 erfolgen. Für alle ab dem 1. Juli 2025 angeschafften Kassen gilt: Die Meldung muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung erfolgen.
Zur Unterstützung der Handwerksbetriebe bietet der ZDH eine kostenfreie Online-Veranstaltung an. Diese richtet sich an Mitgliedsorganisationen und Betriebe und bietet praxisnahe Informationen zur Umsetzung der Meldepflicht.
Die Anmeldefrist endet am 26. Juni 2025.
Zusätzlich stellt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Ausfüllanleitung (siehe Downloadbereich) sowie einen umfangreichen FAQ-Katalog auf seiner Website zur Verfügung. Diese helfen bei der korrekten Erfassung und Übermittlung der Kassendaten.
Betriebe sollten sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen, um Fristen einzuhalten und mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Kontakt: Marco Frisch, Digitalisierungsberater, Telefon: 0631 3677-232, Mail: mfrisch@hwk-pfalz.de
Wann: 27.06.2025 um 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Wo: Online
Veranstalter: Zentralverband des Deutschen Handwerks