Mein Unternehmen musste ich aufgrund der Allgemeinverfügung schließen. Steht mir eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz zu?
Nein. Bei Schließung einer Einrichtung auf Grund der Allgemeinverfügung einer Stadt oder eines Landkreises handelt es sich um eine allgemein präventive Maßnahme und nicht um eine konkrete Gefahr im Sinne des der Entschädigungsregelungen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Von Seiten des Bundes und auch der Länder sind Sofortprogramme zur finanziellen Unterstützung für von solchen Anordnungen/Maßnahmen betroffene Betriebe und Selbstständige angekündigt worden.
Hier informieren wir zeitnah über entsprechende Hilfen und Ansprechpartner unter dem Punkt Finanzielle Unterstützung - Schutzschild für das Handwerk.