Wie bleibe ich als Betrieb handlungsfähig?

Um die Handlungsfähigkeit Ihres Betriebes zu sichern ist es unabdingbar, ihre Beschäftigten zu schützen. Sie sind dazu sogar gesetzlich verpflichtet (§ 618 Abs. 1 BGB, § 3 Arbeitsschutzgesetz /ArbSchG). Sie sollten Ihre Arbeitsorganisation daher an die Corona-Gefahrenlage anpassen:

  • Direkte, enge Zusammenarbeit von Beschäftigten vermeiden. Wo dies nicht möglich ist: kleine Teams mit fester Besetzung bilden!
  • Personalwechsel innerhalb der Teams während der Arbeits- und Pausenzeiten sowie bei der An- und Abfahrt vermeiden; Pausen und Arbeitsbeginn zeitversetzt planen
  • Grundsätzlich gilt: die Arbeitsabläufe nach Möglichkeit so gestalten, dass die Beschäftigten den notwendigen Abstand (mindestens 1,5 bis 2 Meter) einhalten können
  • Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann
  • Für den Arbeitsweg/Weg zur Baustelle vorzugsweise Individualverkehr (Auto, Fahrrad, zu Fuß) nutzen
  • Beschäftigte unterweisen zu den grundlegenden Hygieneregeln (Abstand halten, Begrüßung ohne Handschlag, Husten/Niesen in die Ellenbeuge, Händewaschen etc.)
  • Gefährdungsbeurteilung aktualisieren
  • Kontaktdaten der Beschäftigten abfragen und dokumentieren (Notfallkontakt)


Max Becker

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