HWK-Sondernewsletter 12-2010 - www.hwk-pfalz.de - 07.12.2010

Dezember 2010
  • Beratung
    • Mit einer neuen Masche versucht ein Trickbetrüger offenbar in Pfälzer Metzgereien Waren zu ergaunern. Die Handwerkskammer warnt Metzgereien und alle anderen Betriebe, die im Ladengeschäft Lebensmittel verkaufen.


    • Von sogenannten Branchenbuchverlagen oder Fachregistern werden derzeit Mitgliedsbetriebe angeschrieben und um Bestätigung oder Ergänzung ihrer Adress- und Kontaktdaten gebeten. Dabei handelt es sich in Wirklichkeit um ein Angebotsformular, das eine angeblich bereits bestehende Geschäftsbeziehung zum Betrieb nur vortäuscht.


    • Rechtzeitig vor Jahresablauf sollten Unternehmen ihre Forderungen auf eine mögliche Verjährung hin überprüfen. Grundsätzlich verjähren Forderungen aus Werk- und Kaufverträgen, insbesondere Handwerkerrechnungen nach drei Jahren, und zwar gerechnet ab dem Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind.


    • Wer seinen Jahresabschluss 2009 noch nicht zur Veröffentlichung beim Bundesanzeiger eingereicht hat, muss sich beeilen: am 31. Dezember 2010 endet für den überwiegenden Teil der publizitätspflichtigen Unternehmen  die Frist zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse 2009.


    • Handwerksunternehmen, die bis 31. Dezember 2010 einen Dieselpartikelfilter in ein Fahrzeug bis 3,5 Tonnen einbauen, können 330 Euro staatlichen Zuschuss erhalten. Zuständig für die Erteilung des Zuschusses ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Antragsverfahren vollzieht sich ausschließlich als Online-Verfahren, um so die Zeit zwischen Antragseingang und Auszahlung auf ein Minimum zu verkürzen.


    • Die überwiegende Mehrzahl der derzeit gültigen Freistellungsbescheinigungen hat eine Geltungsdauer bis Ende 2010. Dementsprechend benötigt eine Vielzahl der Betriebe zum 1. Januar 2011 eine neue Freistellungsbescheinigung. Es ist damit zu rechnen, dass es bei den Finanzämtern zu einem Antragsstau kommt, wenn die Freistellungsbescheinigungen erst kurz vor Jahresende beantragt werden. Folgebescheinigungen sollten daher rechtzeitig beantragt werden.