FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Kammerbeitrag

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum jährlichen Beitrag an die Handwerkskammer der Pfalz



Fragen zur Pflichtmitgliedschaft

  1. Warum Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer? 

  2. Welche Kosten entstehen durch die Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer?

  3. Wofür werden die Beiträge verwendet, welche Leistungen erhalte ich für meinen Handwerksbetrieb?

  4. Wer zahlt Beiträge zur Handwerkskammer?

  5. Was sind Handwerkskammerbeiträge?

  6. Wer entscheidet über die Handwerkskammerbeiträge?



Fragen zum Beitrag, wie setzt er sich zusammen, wie wird er berechnet

  7. Wie setzt sich der Handwerkskammerbeitrag der Handwerkskammer der Pfalz zusammen? – Was ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Handwerkskammerbeitrages?

  8. Weshalb wird der Handwerkskammerbeitrag anhand des drei Jahre zurückliegenden Gewerbeertrages berechnet?

  9. Wer zahlt einen erhöhten Grundbeitrag und warum?

10. Gibt es Unterschiede bei der Beitragspflicht von Betrieben der Anlage A und B der Handwerksordnung?

11. Für welchen Zeitraum wird der Beitrag erhoben?

12. Wann beginnt und endet die Beitragspflicht?

13. Wird der Beitrag berichtigt, wenn die Mitgliedschaft während des Jahres endet?

14. Muss ich den Beitrag zahlen, wenn kein positiver Gewerbeertrag festgestellt wurde?

15. Ist der Beitrag auch zu zahlen, wenn ich bisher keine direkte Leistung der Handwerkskammer in Anspruch genommen habe?   

16. Ich bin sowohl Mitglied der Industrie- und Handelskammer als auch der Handwerkskammer. Muss ich an beide Kammern Beiträge zahlen?

17. Wer zählt als Existenzgründer und welche Sonderregelung gilt hierfür?

18. Ich bilde keine Auszubildenden aus, wieso muss ich trotzdem den Sonderbeitrag (ÜLU-Umlage) leisten? Bin ich überhaupt verpflichtet die Umlage zu zahlen?

19. Warum ist der Sonderbeitrag (ÜLU-Umlage) in den einzelnen Gewerken unterschiedlich hoch?



Fragen zur Bezahlung und wenn sich über das Jahr etwas im Betrieb ändert

20. Bis wann muss ich den Beitrag zahlen?

21. Was passiert, wenn die Beiträge nicht bezahlt werden?

22. Auf welche Bankverbindung überweise ich den Kammerbeitrag?

23. Ist es möglich den Beitrag zu stunden und/oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren?

24. Wann erfolgen Nachveranlagung und berichtigte Beitragsbescheide?

25. Ich habe mein Gewerbe bereits abgemeldet, muss ich trotzdem den Beitrag zahlen?

26. Ich bin noch nicht gewerblich tätig bzw. das Gewerbe ruht. Muss ich den Beitrag trotzdem leisten?

27. Hat die Umstellung auf Nebenerwerb Einfluss auf die Berechnung der Beiträge?

28. Für wen gilt die 5.200 Euro Regelung?

29. Kann der Beitrag erlassen werden?

30. Kann der Beitrag mit Ratenzahlung beglichen werden?

31. Gibt es eine Beitragsfreiheit?

32. Datenschutz - Woher bezieht die Handwerkskammer die Gewerbeerträge/Gewinne?



Anja Biffar

Tel. 0631 3677-129

Fax 0631 3677-264

abiffar--at--hwk-pfalz.de

Jelena Walter

Tel. 0631 3677-130

Fax 0631 3677-264

jwalter--at--hwk-pfalz.de